Home » Klasse B
Klasse B
Was darf ich damit fahren?
Die Fahrerlaubnisklasse B erlaubt dir das Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3.500 kg und maximal 8 Passagieren (ausgenommen Fahrer).
Darüber hinaus darfst du einen Anhänger mitführen, wobei die Fahrzeugkombination nicht schwerer als 3500 kg betragen darf. 750 kg Anhänger dürfen generell gezogen werden.
Um auch größere Anhänger mitführen zu dürfen, benötigst du die Fahrerschulung mit der Schlüsselzahl B96 oder die Klasse BE.
Voraussetzungen für den Erwerb
Mindestalter:
- 18 Jahre (bzw. 17 beim begleitenden Fahren "BF17")
KFZ: Vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t und max. 8 Personen außer dem Fahrer.
Anhänger: Mit der Klasse B darfst du hinter einem Kraftfahrzeug mit 3,5 t einen Anhänger ziehen, der max. 750 kg wiegt. Wenn Du einen Anhänger über 750 kg ziehen möchtest, dann muss das Fahrzeug eine Gesamtmasse von weniger als 3,5 t haben.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nachtfahrt
Führerscheinantrag: Für den Antrag zur Klasse B benötigst du:
- 1 biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Personalausweis oder Reisepass
Begleitetes Fahren ab 17
Mit dem System für Begleitetes Fahren ab 17 dürfen Fahrschüler bereits vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres ein Auto fahren. Einzige Bedingung hier ist, dass der Fahrer bis zum 18. Geburtstag nur unter Begleitung einer vorher bestimmten Begleitperson das Fahrzeug führen darf.
Zum 18. Geburtstag wird dann automatisch der Kartenführerschein für unbeschränktes Fahren ausgehändigt. (Kontakt zur Führerscheinstelle herstellen)
Die Begleitperson muss die folgenden Bedingungen erfüllen:
- mindestens 30 Jahre alt
- mindestens 5 Jahre durchgängig im Besitz der Fahrerlaubnis
- maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg
Die Begleitperson soll beratend und unterstützend zur Seite stehen, darf aber nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen, denn die Begleitperson übernimmt keine Ausbildungsfunktion!
Die Begleitpersonen müssen im BF17 Antrag namentlich genannt werden. Und wie folgt ausgewiesen werden:
- Kopie vom Führerschein
Und so funktioniert’s
- Frühestens mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden
- Fahrerlaubnisantrag stellen und die ganz normale Führerscheinausbildung für die Klasse B machen
- Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen
- Maximal 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen
- Ab dem 17. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland.
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW´s nur mit Begleitperson gefahren werden
- Fahrzeuge der Klassen AM und L auch alleine.
- Der KFZ-Versicherung muss gemeldet werden, dass das Fahrzeug für "Begleitetes Fahren" verwendet wird.
- Ab dem 18. Geburtstag wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt.
Die Schlüsselzahl B96
Für Urlaubsbegeisterte, die den Urlaub im eigenen Campinganhänger verbringen möchten, ist die Fahrerlaubnisklasse B96 empfehlenswert.
Diese Erweiterung der Klasse B erlaubt dir dann das Führen einer Kombination aus einem Klasse B Fahrzeug und einem Anhänger, zusammen darf das Gesamtgewicht dann nicht über 4250 kg überschreiten.