Klasse A

Die Fahrerlaubnisklasse A

Während die Fahrerlaubnisklasse A1 und A2 gewissen Beschränkungen unterliegen, gilt der Führerschein Klasse A als offene Klasse und erlaubt Ihnen das Fahren jeglicher Motorräder ungeachtet der Höchstleistung und dem Leistungsverhältnis. Vom Mofa bis zur Hypermotorrad dürfen Sie hiermit alles fahren.

Für den Direkterwerb müssen Sie allerdings mindestens 24 Jahre alt sein. Wenn Sie bereits im Vorbesitz der Klasse A2 sind, dürfen Sie den Führerschein der offenen Klasse A bereits mit 20 Jahren beantragen.

Voraussetzungen für den Erwerb

Mindestalter:

Krafträder:

Theorie:

Praxis:

Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Fahrschüler testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht wird.

Bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A2 sind vorgeschrieben:

Von A1 auf A sind vorgeschrieben (Mindestalter 24 Jahre):

Führerscheinantrag: Für den Antrag zur Klasse A benötigen Sie

*= bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

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