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Klasse A
Die Fahrerlaubnisklasse A
Während die Fahrerlaubnisklasse A1 und A2 gewissen Beschränkungen unterliegen, gilt der Führerschein Klasse A als offene Klasse und erlaubt Ihnen das Fahren jeglicher Motorräder ungeachtet der Höchstleistung und dem Leistungsverhältnis. Vom Mofa bis zur Hypermotorrad dürfen Sie hiermit alles fahren.
Für den Direkterwerb müssen Sie allerdings mindestens 24 Jahre alt sein. Wenn Sie bereits im Vorbesitz der Klasse A2 sind, dürfen Sie den Führerschein der offenen Klasse A bereits mit 20 Jahren beantragen.
Voraussetzungen für den Erwerb
Mindestalter:
- 20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A
- 24 Jahre beim Direkterwerb
Krafträder:
- 2-rädrige Krafträder mit: Hubraum über 50 cm3 bbH* über 45 km/h
- 3-rädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit: Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH* über 45 km/h Leistung über 15 kW
Theorie:
- 6 Doppelstunden Grundstoff (außer man besitzt noch gar keinen Führerschein, dann 12 Std.)
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
Praxis:
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nachtfahrt
Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Fahrschüler testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht wird.
Bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A2 sind vorgeschrieben:
- 3 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 1 Stunde Nachtfahrt
Von A1 auf A sind vorgeschrieben (Mindestalter 24 Jahre):
- Grundausbildung
- 3 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 1 Stunde Nachtfahrt
Führerscheinantrag: Für den Antrag zur Klasse A benötigen Sie
- 1 Passbild
- Sehtest
- Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Personalausweis oder Reisepass
*= bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit