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Klasse A2
Die Fahrerlaubnisklasse A2
Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 dürfen Motorräder mit einer maximalen Leistung von 35 KW und einem Gewichts-Leistungs-Verhältnis von nicht mehr als 0,2 KW pro Kilogramm gefahren werden.
Die Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie auch OHNE Vorbesitz der Klasse A1 ab einem Alter von 18 Jahren erwerben.
Wenn Sie aber bereits für mindestens 2 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 sind, müssen Sie für die Erweiterung zur Klasse A2 lediglich eine praktische Prüfung, jedoch keine Fahrstunden oder theoretische Prüfung ablegen.
Um Sie dennoch bestmöglich auf die Prüfung vorzubereiten, empfehlen wir doch nochmal mit dem Fahrlehrer Ihren Wissensstand aufzufrischen und ein paar Fahrstunden zu nehmen.
Voraussetzungen für den Erwerb
Mindestalter:
- 18 Jahre
Krafträder:
- Leistung max. 35 kW Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
- Achtung: Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
- Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
Eingeschlossene Klassen:
- AM, A1
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff**
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nachtfahrt
Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Fahrschüler testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht wird.
Bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A1 sind vorgeschrieben:
- 3 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 1 Stunde Nachtfahrt
Führerscheinantrag: Für den Antrag zur Klasse A1 benötigst Du:
- 1 Passbild
- Sehtest
- Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Personalausweis oder Reisepass
**= 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung von einer anderen FE-Klasse