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Klasse A1
Die Fahrerlaubnisklasse A1
Die Fahrerlaubnisklasse A1 ist auch als „125er-Führerschein“ bekannt. Er berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15KW Leistung.
Ein wichtiger Vorteil für Besitzer der Klasse A1 sind die gelockerten Regelungen für den Erwerb der nächsthöheren Klasse A2.
Wer bereits im Besitz der Klasse A1 ist und diese für mindestens 2 Jahre besitzt, muss für den Erwerb der Klasse A2 keine theoretische Prüfung und keine praktischen Fahrstunden absolvieren. Die praktische Prüfung ist die einzige Hürde zum „Upgrade“ auf die Klasse A2.
Voraussetzungen für den Erwerb
Mindestalter:
- 16 Jahre
Krafträder:
- 2-rädrige Krafträder mit max. 125 cm3 Hubraum & max. 11 kW Leistung
- Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,1 kW/kg
- 3-rädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit: Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH* über 45 km/h, Leistung max. 15 kW
Eingeschlossene Klassen:
- AM
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff**
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nachtfahrt
Führerscheinantrag: Für den Antrag zur Klasse A1 benötigst Du:
- 1 Passbild
- Sehtest
- Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Personalausweis oder Reisepass
*= bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
**= 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung von einer anderen FE-Klasse