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Klasse AM
Die Fahrerlaubnisklasse AM für Roller, Trikes & Quads
Wenn Sie einen Motorroller, Quads oder Trikes fahren möchten, benötigen Sie mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM. Besitzer der Fahrerlaubnis Klasse B besitzen automatisch auch die Klasse AM.
Jetzt schon mit 15 Jahren Moped-Führerschein anfangen
Seit dem 28.07.2021 ist es nun Bundesweit möglich den AM Führerschein bereits mit 15 Jahren zu erlangen. Dieser gilt dann bis zum 16. Geburtstag ausschließlich in Deutschland. Vor deinem 16. Geburtstag ist das Fahren im Ausland noch nicht erlaubt. Der Wusch den AM Schein kam auf und unsere Regierung reagierte. Gerade für Jugendliche auf dem Land ist es wichtig mobil und unabhängig zu sein, hier fahren leider keine Busse oder Straßenbahnen im 10 Minuten Takt.
Voraussetzungen für den Erwerb
Mindestalter:
- 15 Jahre
Fahrzeuge:
- 2-rädrige Kleinkrafträder mit: bbH* max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm3 bei Verbrennungsmotor Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
- 3-rädrige Kleinkrafträder mit: bbH* max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge mit: bbH* max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor Leermasse max. 350 kg
Eingeschlossene Klassen:
- Keine
Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff**
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
- Grundausbildung
Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Fahrschüler testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht wird.
Bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A1 sind vorgeschrieben:
- 3 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 1 Stunde Nachtfahrt
Führerscheinantrag: Für den Antrag zur Klasse AM benötigst Du:
- 1 Passbild
- Sehtest
- Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Personalausweis oder Reisepass
*= bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit