Leichtkrafträder
Motorrad
- bis 125 ccm Hubraum und
- nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH² gefahren werden.
Unterlagen und Nachweise:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klasse: M
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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